Kein Warmwasserschwimmen in der Miraustr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, wird von dort die für die Vergabe der Therapiebecken erforderliche Genehmigung nach § 5 (9) SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung nicht erteilt.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (z.B. Größe der Becken, beengte Laufwege, fehlende Fenster in Umkleiden und Duschen) ist im Moment kein Hygienekonzept denkbar, dass den Anforderungen der SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung gerecht werden kann.
Sobald die Regelungen der SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung erneut angepasst werden, wird diese Entscheidung überprüft werden.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Marcin Zygowski
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Schul- und Sportamt -Sport 1-